Informationen für Schülerinnen, Schüler und Studierende

Das THW‑Gesetz (THWG) schafft den rechtlichen Rahmen für den Dienst im Technischen Hilfswerk. Junge Menschen können sich bereits während der Schulzeit oder des Studiums im THW engagieren, erhalten dabei gesetzlich gesicherte Rechte und sind in ihrem Engagement sozial abgesichert.

Rechte für Ehrenamtliche

Nach den Regelungen des THW‑Gesetzes dürfen aus dem Dienst im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial‑ und Arbeitslosenversicherung oder in der betrieblichen Altersversorgung entstehen – unabhängig davon, ob es sich um ein Beschäftigungsverhältnis oder eine Ausbildungszeit handelt. 

Im THW‑Gesetz ist festgelegt, dass alle Dienstzeiten – einschließlich Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen – nicht zu einer Benachteiligung in rechtlicher oder sozialer Hinsicht führen dürfen. 
 

Praktische Abstimmung mit Schule und Studium

Das THW empfiehlt, vorab Absprachen mit Lehrkräften, Ausbildungsverantwortlichen oder Studienleitungen zu treffen, um eine koordinierte Freistellung für Einsätze und Ausbildungsmaßnahmen sicherzustellen. Eine solche Verständigung erleichtert die Vereinbarkeit von schulischen bzw. akademischen Verpflichtungen und dem ehrenamtlichen Dienst. 
 

Versicherungsschutz

Während der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen sind alle THW‑Mitglieder gesetzlich unfallversichert – dies gilt auch für Schülerinnen, Schüler und Studierende. 

Download - Gesetz über das Technische Hilfswerk (THW-Gesetz - THWG):