Schifferstadt,

Einsatz ESS nach Grundbruch (41/2023)

Durch einen sogenannten Grundbruch wurde in Schifferstadt eine mit Spundwänden ausgekleidete Baugrube beschädigt. Zur Absicherung wurde hierzu der ESS-Trupp des THW OV Landau alarmiert.

Am frühen Morgen des 28.10.2023 wurde in Schifferstadt die Feuerwehr zu einer Baustelle alarmiert, bei der die Baugrube für eine Bahnunterführung einzustürzen drohte. Durch die Einsatzleitung wurde ein Technischer Berater Bau des THW hinzualarmiert, um die Situation statisch einzuschätzen. Dieser hat direkt den Trupp Einsatzstellensicherung hinzugezogen, um die Lage durch Messergebnisse besser einschätzen zu können.

 

Parallel wurde als erste Maßnahme die Baugrube durch die Feuerwehr mit Wasser geflutet, um einen Gegendruck zu erzeugen. Ebenso wurde durch die Baufirma begonnen, eine sichere Zuwegung in den gewährdeten Bereich zu schaffen, um im weiteren Verlauf die Grube wieder mitt Kies verfüllen zu können.

 

Nachdem die Grube größtenteils mit Wasser gefüllt war, konnten durch den ESS-Trupp keine nennenswerten Bewegungen mehr festgestellt werden. Die Gefahrenlage war somit abgeweht, so dass sowohl Feuerwehr, als auch das THW zurückgebaut hat. Die Arbeiten durch die Baufirma zum Verfüllen der Grube wurden jedoch fortgesetzt.

 

Wir danken allen eingesetzten Kräften für die gute, kameradschaftliche Zusammenarbeit!

 

Eingesetzte Helfer/innen: 4 im Einsatz

 

Eingesetzte Fahrzeuge: MTW ESS

 

Einsatzdauer: 28.10.2023, 09:30 bis 15:30 Uhr

 

Ebenfalls im Einsatz: Feuerwehr SchifferstadtTHW OV Ludwigshafen, Deutsche Bahn, Fachfirma, Feuerwehr Mutterstadt, Landesbetrieb Mobilität, PI Schifferstadt, Rettungsdienst, SEG V Rhein-Pfalz-Kreis, Stadtwerke Schifferstadt, Zweckverband Wasserversorgung

 

Bilder: Feuerwehr Schifferstadt (UAV-Aufnahme), THW OV Landau

 


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: