Landesjugendlager in Prüm

Vom 31. Mai bis zum 3. Juni fand das Landesjugendlager der THW-Jugend Rheinland-Pfalz in Prüm statt. Unsere Jugendgruppe nahm mit 9 Jugendlichen und 2 Betreuen teil.

Nach der Anreise, dem Aufbau und der Erkundung des Lagers am Donnerstag, ließ man den ersten Tag mit einem gemütlichen Grillabend ausklingen.

Durch das in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni durchziehende Unwetter, wurde die Nachtruhe auf dem Gelände gestört, und so mussten die Jugendlichen aus Sicherheitsgründen die Nacht von 2 – 7 Uhr in einer Mehrzweckhalle auf dem Lagergelände verbringen.

Aufgrund des Unwetters konnte die geplante Besichtigung eines Pumpspeicherkraftwerks in Vianden Luxembourg am Freitag nicht durchgeführt werden, so wurde beschlossen, den Tag im Hallenbad in Bitburg zu verbringen.

Auch am Samstag hatte uns das Wetter einen "Strick" durch unsere Pläne gemacht und so konnte die geplante Kanutour auf der Sauer – aufgrund des Hochwassers – ebenfalls nicht durchgeführt werden. Wir hatten deshalb beschlossen, auf dem Lagergelände zu bleiben und die Mannschaften die beim Landesjugendwettkampf antraten anzufeuern. Der Abend wurde dann im Rahmen einer Lagerdisco und eines Feuerwerks beendet.

Am Sonntag wurden die Zelte abgebaut, das Lagergelände geräumt und die Jugendgruppe machte sich auf den Weg in die Heimat. Reichlich erschöpft kamen Sie im Ortsverband am Nachmittag an, wo die Autos noch abgeladen werden mussten.

Die Verpflegung der 500 Jugendlichen wurde durch den Verpflegungstrupp der FGr Logistik aus Landau sichergestellt. Das Team aus 10 Köchen verpflegte uns in dieser Zeit hervorragend mit Schnitzel, Chili Con Carne oder Nudeln.

Wir danken dem Ausrichter, der THW-Jugend Rheinland-Pfalz und Ihrem Landesjugendleiter Volker Stoffel, für das nasse aber sehr spaßige Landesjugendlager.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: